Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
PRODOC Digital GmbH
Am Sachsenhai 4
38642 Goslar
Deutschland
Stand: 27.10.2026
Die AGB bestehen aus einem Allgemeinen Teil (A), der für alle Leistungen gilt, und dem Besonderen Teil Beratung (B). Bei Widersprüchen geht der Besondere Teil dem Allgemeinen Teil vor; das Angebot und individuelle Vereinbarungen gehen beiden vor.
Teil A – Allgemeiner Teil
Geltungsbereich, Kunden
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge der PRODOC Digital GmbH (nachfolgend „PRODOC“) mit ihren Kunden über Beratungs-, Umsetzungs-, Schulungs- und Übersetzungsleistungen, einschließlich künftiger Verträge gleicher Art.
(2) Die Leistungen von PRODOC richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB schließt PRODOC nicht. Der Kunde bestätigt mit der Beauftragung, dass er als Unternehmer handelt; PRODOC ist berechtigt, dies vor Vertragsschluss zu prüfen.
(3) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn PRODOC ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt. Das gilt auch, wenn PRODOC in Kenntnis abweichender Bedingungen leistet.
(4) PRODOC ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Angebot und Vertragsschluss
(1) Angebote von PRODOC sind bis zu dem im Angebot genannten Datum bindend; nennt ein Angebot kein Datum, ist es 30 Tage ab Angebotsdatum bindend. Preise und Termine im Angebot beruhen auf den Unterlagen und Angaben, die der Kunde für das Angebot übermittelt hat.
(2) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot innerhalb der Bindefrist in Textform annimmt oder PRODOC einen Auftrag des Kunden in Textform bestätigt. Beginnt PRODOC auf Wunsch des Kunden vor einer solchen Erklärung mit der Leistung, kommt der Vertrag mit Beginn der Leistung zu den Bedingungen des Angebots zustande.
(3) Vertragspartner ist, wer den Auftrag erteilt, es sei denn, er erklärt bei der Beauftragung ausdrücklich, im Namen und für Rechnung eines Dritten zu handeln, und nennt dessen Namen und Anschrift.
(4) Änderungen und Ergänzungen sollen aus Nachweisgründen in Textform erfolgen; der Vorrang tatsächlich getroffener Individualabreden und gesetzliche Formvorschriften bleiben unberührt.
Mitwirkung des Kunden
(1) Der Kunde stellt PRODOC alle für die Leistung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Daten, Zugänge, Arbeitsmittel und Ansprechpartner rechtzeitig, vollständig und kostenfrei zur Verfügung. Die konkreten Mitwirkungsleistungen und Termine nennt das Angebot.
(2) Rückfragen von PRODOC, die für die Leistung erforderlich sind, beantwortet der Kunde innerhalb eines Arbeitstags, sofern das Angebot nichts anderes vorsieht.
(3) Erbringt der Kunde eine Mitwirkung nicht, nicht rechtzeitig oder unvollständig, verlängern sich vereinbarte Fristen und Termine entsprechend. Mehraufwand, der PRODOC dadurch entsteht, vergütet der Kunde nach den Sätzen des Angebots.
Vergütung, Rechnung und Zahlung
(1) Die Vergütung, Reise- und Nebenkosten ergeben sich aus dem Angebot. Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Zugang ohne Abzug zahlbar. Kosten des Zahlungsverkehrs auf Seiten des Kunden trägt der Kunde.
(3) PRODOC übermittelt Rechnungen als elektronische Rechnung in einem strukturierten Format nach der Normenreihe EN 16931, soweit eine gesetzliche Pflicht dazu besteht, im Übrigen als PDF per E-Mail; der Kunde ist damit einverstanden. Der Kunde benennt dafür eine Empfangsadresse sowie eine gegebenenfalls benötigte Bestell- oder Referenznummer.
(4) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, schuldet er Verzugszinsen und die Verzugspauschale nach § 288 Abs. 2 und 5 BGB. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten.
(5) Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.
Rechte an Arbeitsergebnissen, Know-how und Sprachdaten
(1) Die Nutzungsrechte des Kunden an den Arbeitsergebnissen richten sich nach dem Besonderen Teil (B6). Sie gehen erst mit vollständiger Zahlung der jeweiligen Vergütung auf den Kunden über; bis dahin ist die Nutzung gestattet.
(2) PRODOC bleibt berechtigt, allgemeine Prinzipien, Methoden, Architekturen, Arbeitsabläufe, Konzepte, Vorlagen und technisches Know-how, die PRODOC im Rahmen eines Auftrags entwickelt oder anwendet, auch für andere Kunden zu nutzen, soweit dadurch keine vertraulichen Informationen oder Geschäftsgeheimnisse des Kunden offengelegt werden. Vorbestehende Materialien von PRODOC bleiben Eigentum von PRODOC; der Kunde erhält daran ein einfaches Nutzungsrecht, soweit sie Teil des Arbeitsergebnisses sind.
(3) Open-Source-Komponenten unterliegen den jeweiligen Lizenzbedingungen.
(4) Translation-Memories und Terminologiedatenbanken, die PRODOC bei der Leistung aufbaut, stehen PRODOC zu, soweit nichts anderes vereinbart ist. Der Kunde erhält auf Verlangen die kundenspezifische Terminologie in einem gängigen Dateiformat zur internen Nutzung; eine Weitergabe an Dritte bedarf der Zustimmung von PRODOC in Textform.
Vertraulichkeit
(1) Beide Parteien behandeln alle vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei, die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, vertraulich, nutzen sie nur zur Vertragsdurchführung und geben sie nicht an Dritte weiter. Vertraulich sind insbesondere Ausgangstexte, Unterlagen, Daten, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie alle als vertraulich bezeichneten Informationen.
(2) Die Pflicht gilt nicht für Informationen, die bei Erhalt bereits bekannt oder öffentlich zugänglich waren, ohne Pflichtverletzung öffentlich werden, von Dritten rechtmäßig ohne Geheimhaltungspflicht erlangt wurden oder aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Pflicht offengelegt werden müssen.
(3) PRODOC darf vertrauliche Informationen an Mitarbeiter, freie Übersetzer, Fachgutachter und Dienstleister weitergeben, soweit diese sie für die Leistung benötigen und mindestens gleichwertig zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.
(4) Die Pflichten nach dieser Ziffer gelten nach Vertragsende fünf Jahre fort, für Geschäftsgeheimnisse unbefristet. Eine gesonderte Geheimhaltungsvereinbarung geht dieser Ziffer vor.
Datenschutz und Auftragsverarbeitung
(1) PRODOC verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden und seiner Ansprechpartner zur Vertragsdurchführung nach den gesetzlichen Bestimmungen und nach der Datenschutzerklärung von PRODOC.
(2) Soweit PRODOC personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, insbesondere in Ausgangstexten oder Unterlagen, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen gesonderten Vertrag über die Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Bei Widersprüchen geht dieser Vertrag vor.
(3) Der Kunde stellt sicher, dass er die an PRODOC übermittelten personenbezogenen Daten für den vereinbarten Zweck übermitteln darf, und reduziert personenbezogene Daten in Unterlagen auf das für die Leistung Erforderliche.
(4) Nach Abschluss des Auftrags speichert PRODOC Ausgangstexte, Übersetzungen und Unterlagen nur, soweit dies für die Leistung, Rückfragen, Gewährleistung oder gesetzliche Aufbewahrungspflichten erforderlich ist, und löscht sie im Übrigen nach Ablauf der im Angebot oder im Vertrag über die Auftragsverarbeitung genannten Frist oder früher auf Verlangen des Kunden in Textform.
Einsatz von KI-Werkzeugen
(1) PRODOC darf bei der Leistung KI-gestützte Werkzeuge einsetzen, etwa maschinelle Übersetzung, Sprachmodelle und Analysewerkzeuge. Die Ergebnisse werden von qualifizierten Personen bei PRODOC geprüft und verantwortet, soweit das Angebot nicht ausdrücklich eine ungeprüfte Ausgabe vorsieht.
(2) Vertrauliche Informationen und personenbezogene Daten des Kunden verarbeitet PRODOC nur in Werkzeugen, die sie nicht zum Training eigener Modelle verwenden und deren Anbieter zur Vertraulichkeit und, soweit erforderlich, nach Art. 28 DSGVO verpflichtet sind. Werkzeuge, die der Kunde selbst bereitstellt oder vorgibt, verantwortet der Kunde.
(3) Der Kunde kann den Einsatz von KI-Werkzeugen für einen Auftrag vor Vertragsschluss in Textform ausschließen; Preis und Termine passt PRODOC dann im Angebot an.
(4) Liefert PRODOC KI-Systeme oder richtet sie ein, prüft der Kunde die Ausgaben dieser Systeme vor ihrer Nutzung oder Veröffentlichung eigenverantwortlich.
Haftung
(1) PRODOC haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet PRODOC nur für den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
(3) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, auch für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn und Datenverlust. Für Datenverlust haftet PRODOC bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten nur in Höhe des Aufwands, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.
(4) Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von PRODOC.
Höhere Gewalt
(1) Kann PRODOC eine Leistung aufgrund von Umständen, die PRODOC trotz zumutbarer Sorgfalt weder vorhersehen noch abwenden konnte und nicht zu vertreten hat, nicht oder nicht rechtzeitig erbringen, etwa bei behördlichen Maßnahmen, Ausfall von Kommunikationsnetzen, Feuer, Streik, Krieg oder Pandemie, verlängern sich Fristen um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit. PRODOC informiert den Kunden unverzüglich.
(2) Dauert die Behinderung länger als sechs Wochen, können beide Parteien den betroffenen Vertrag in Textform kündigen. Bis dahin erbrachte Leistungen vergütet der Kunde.
Referenznennung
PRODOC nennt den Namen oder die Marke des Kunden als Referenz nur nach vorheriger Zustimmung des Kunden in Textform.
Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Goslar, soweit gesetzlich zulässig. PRODOC ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.
(3) Erklärungen und Anzeigen nach diesen AGB bedürfen der Textform (§ 126b BGB), etwa per E-Mail, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang.
(4) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(5) Maßgeblich ist die deutsche Fassung dieser AGB. Übersetzungen dienen nur der Information; bei Abweichungen gilt die deutsche Fassung.
Teil B – Beratung, Umsetzung, Schulung (Dienstvertrag)
Teil B gilt für Beratungs-, Analyse-, Konzeptions-, Umsetzungsbegleitungs-, Schulungs- und Supportleistungen. Diese Leistungen erbringt PRODOC als Dienstleistung im Sinne der §§ 611 ff. BGB.
Art der Leistung
(1) PRODOC erbringt die im Angebot beschriebenen Tätigkeiten mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns und nach dem anerkannten Stand der Technik zum Zeitpunkt der Leistung. Geschuldet ist die Tätigkeit, nicht ein bestimmter Erfolg.
(2) PRODOC schuldet keine bestimmte wirtschaftliche Verwertbarkeit der Arbeitsergebnisse.
(3) Ziele, Arbeitsschritte, Arbeitsergebnisse und der Umfang der Tätigkeit ergeben sich aus dem Angebot. Technische Rahmenbedingungen wie lokaler Betrieb oder Datenschutzanforderungen an KI-Systeme gelten, soweit das Angebot sie festlegt.
(4) PRODOC bestimmt Art und Weise der Leistungserbringung selbst und darf geeignete Erfüllungsgehilfen einsetzen; sollen namentlich benannte Personen tätig werden, regelt das Angebot dies.
Vergütungsmodelle
(1) Die Vergütung erfolgt nach Aufwand zu den im Angebot genannten Tages- oder Stundensätzen, als Pauschalhonorar für einen Zeitraum oder eine Phase, oder nach einem im Angebot festgelegten nutzenabhängigen Modell.
(2) Bei nutzenabhängiger Vergütung legt das Angebot die Berechnungsgrundlagen, Messgrößen und Zeitpunkte der Messung fest.
(3) Nennt das Angebot bei Vergütung nach Aufwand eine Obergrenze, überschreitet PRODOC sie nur nach vorheriger Zustimmung des Kunden in Textform. PRODOC weist rechtzeitig darauf hin, wenn absehbar ist, dass die Obergrenze erreicht wird.
Leistungsnachweise und Abrechnung
Bei Vergütung nach Aufwand rechnet PRODOC monatlich oder nach Abschluss einer Phase ab und fügt einen Tätigkeitsnachweis bei. Einwände gegen einen Tätigkeitsnachweis erhebt der Kunde innerhalb von 14 Tagen nach Zugang in Textform.
Laufzeit und Kündigung
(1) Laufzeit und ordentliche Kündigung richten sich nach dem Angebot. Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(2) Kündigt der Kunde vor Ende der vereinbarten Laufzeit, ohne dass PRODOC dafür einen Anlass gegeben hat, vergütet er die bis zum Wirksamwerden der Kündigung erbrachten Leistungen sowie die Kosten für bereits verbindlich reservierte Reisen und Unterkünfte.
(3) Sagt der Kunde einen vereinbarten Einsatztag vor Ort später als fünf Arbeitstage vorher ab, kann PRODOC 50 % der vereinbarten Tagesvergütung verlangen, bei Absage später als zwei Arbeitstage vorher 100 %. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass PRODOC kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist; PRODOC muss sich ersparte Aufwendungen und anderweitigen Erwerb anrechnen lassen.
Nutzungsgrenzen für gelieferte KI-Systeme
Der Kunde setzt von PRODOC gelieferte oder eingerichtete KI-Systeme nicht für rechtswidrige Zwecke ein und hält beim Einsatz die anwendbaren gesetzlichen Vorschriften ein.
Nutzungsrechte an Beratungsergebnissen
(1) PRODOC räumt dem Kunden an den individuell für ihn erstellten Arbeitsergebnissen wie Berichten, Konzepten, Präsentationen, Dokumentationen, Konfigurationen und Programmteilen das einfache, zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht ein, sie für eigene betriebliche Zwecke zu nutzen, zu vervielfältigen, zu bearbeiten und mit verbundenen Unternehmen im Sinne von § 15 AktG zu teilen.
(2) Eine Weitergabe der Arbeitsergebnisse an sonstige Dritte oder deren Veröffentlichung bedarf der Zustimmung von PRODOC in Textform; die Weitergabe an Berater, Prüfer und Behörden des Kunden, die zur Vertraulichkeit verpflichtet sind, ist ohne Zustimmung zulässig.
PRODOC Digital GmbH
Geschäftsführer: Stefan Weimar
Am Sachsenhai 4, 38642 Goslar